Überarbeitete Lebensdauertabelle ab dem 1. Februar 2024

Lebensdauertabelle

Seit dem 1. Februar 2024 gelten neue Lebensdauern für einzelne Einrichtungen in Wohn- und Geschäftsräumen. Die Lebensdauertabellen wurden gemeinsam vom Hauseigentümerverband (HEV) und des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) überarbeitet. 

Neue Mitgliedschaft!

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Wir freuen uns, seit Januar 2024 Mitglied von LAWROPE – International Group of Lawyers zu sein. Das Netzwerk von bisher 18 Anwaltskanzleien aus 16 verschiedenen Ländern mit Vertretern in ganz Europa, Nord- und Südamerika ist eine Bereicherung für unsere Kanzlei und erlaubt uns, grenzüberschreitende Rechtsfragen kundennah und professionell zu lösen.

Einen guten Start ins 2024!

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Jedes Jahr leuchtet der Nachthimmel zu Silvester in bunten Farben und es knallt rund um den Globus. Doch das Zünden von Feuerwerk ist nicht immer erlaubt, und kann – bei falscher Handhabung – auch ganz schön schief gehen.

Mietzinsoffenlegung nach Umbau

Mietzinsoffenlegung

Grundsätzlich muss in Luzern und anderen Kantonen, die die Formularpflicht vorsehen, beim Abschluss eines neuen Mietvertrags das vom Kanton genehmigte amtliche Formular verwendet werden. Darin müssen in der Regel Angaben zum Anfangsmietzins und die Gründe für eine allfällige Erhöhung enthalten sein. Doch wie sieht es aus, wenn eine Wohnung frisch saniert wurde?

Weitere Verstärkung!

Manetsch

Ab Dezember 2023 verstärkt Frau Julia Manetsch das Team der Kanzlei Pilatushof. Mit ihrer freundlichen und aufgestellten Art wird sie das Team optimal ergänzen. Herzlich willkommen – wir freuen uns!