Grundstücke, die zuvor als Bauzone festgelegt waren und später zu Nichtbauzonen werden, mussten bisher grundsätzlich entschädigt werden. Allerdings gibt es keine Entschädigungspflicht, wenn ein Grundstück nicht in eine Bauzone aufgenommen wird.
Mit dem Urteil vom 27. November 2024 in der Gemeinde Mellingen AG entschied das Schweizerische Bundesgericht, dass Eigentümer nur in Ausnahmefällen Entschädigungen erhalten, wenn ihr Land aus einer Bauzone genommen wird. Der Streit drehte sich um eine hohe Entschädigung zulasten der Gemeinde Mellingen, weil sie ein Grundstück aus der Wohnbauzone auszonte und die Eigentümerin wegen Enteignung klagte. Gemäss dem Bundesgericht dürfen aber Grundstücke, die mehr als 15 Jahre nicht bebaut wurden, auch ohne Entschädigung aus der Bauzone entfernt werden. Offen bleibt bis zur schriftlichen Urteilsbegründung, ob das auch für Grundstücke gilt, die bereits seit Jahrzehnten eingezont, bis heute aber nicht überbaut wurden.
Dieser Entscheid könnte Auswirkungen auf viele Gemeinden haben, die ihre Raumplanung aktualisieren müssen, und es wird erwartet, dass auch künftig politische Änderungen und weitere Gerichtsurteile die Gestaltung von Grundstücken beeinflussen. Gemeinden können durch diese geänderte Rechtsprechung hohe Entschädigungszahlungen sparen, aber Eigentümer, die ihr Land lange nicht genutzt haben, gehen leer aus.
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