Bundesgericht drückt Bauzonen ein Ablaufdatum auf

Nach dem geltenden Recht müssen Bauzonen für 15 Jahre im Voraus geplant werden. Zonen, die zu gross geplant sind, müssen verkleinert werden. Eine Auszonung von Grundstücken ist grundsätzlich möglich, und nicht immer muss dafür eine Entschädigung gezahlt werden. Es kommt dabei darauf an, ob eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Grundstücks bleibt.
Dienstbarkeiten «auf ewig»?

Bei Bauvorhaben wird oft ein sogenanntes „Recht auf Aussicht“ geltend gemacht. Obwohl es kein gesetzlich verankertes Recht darauf gibt, könnten alte zivilrechtliche Vereinbarungen (Dienstbarkeiten) im Grundbuch ein solches Recht festlegen. Diese Vereinbarungen, die in der Vergangenheit oft sinnvoll waren, können Jahre später ein Bauprojekt blockieren.
Pflicht zur Interessenabwägung

Bei jedem Bauprojekt ist es notwendig, die verschiedenen Interessen sorgfältig abzuwägen – das gilt auch für Vorhaben, die auf den ersten Blick unproblematisch wirken. Oft müssen dabei öffentliche Interessen wie Landschaftsschutz oder Energieversorgung gegeneinander abgewogen werden.
Rückzonungen

Im Kanton Luzern sind zahlreiche Gemeinden verpflichtet, ihre überdimensionierten Bauzonen zu verkleinern, um den Anforderungen des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes zu entsprechen. Grundstückseigentümer, die keine Bauprojekte realisiert haben, riskieren somit den Verlust ihres „Baustatus“.
Kein Recht auf Aussicht – also Sicherheit schaffen

Im Rahmen von Baueinsprachen machen Einsprecher nicht selten ein vermeintliches «Recht auf Aussicht» geltend. Schön wäre es – aber öffentlich-rechtlich ohne gesetzliche Grundlage. Hat der Gesetzgeber dieses häufige Anliegen tatsächlich ausser Acht gelassen?
«Neben meinem Haus soll eine Mobilfunkanlage erstellt werden. Wie kann ich mich dagegen wehren?»

Die Wenigsten wären wohl begeistert, wenn neben ihrem Haus eine Mobilfunkanlage erbaut werden soll. Was Sie dagegen tun können und welche Einwände unter Umständen möglich sind.
Der Nachbar baut

Circa 15’000 Wohngebäude werden in der Schweiz jährlich neu gebaut. Dies wirft viele Fragen auf und bringt unter Umständen auch Ärger mit sich, besonders für jene, die unmittelbar neben der Baustelle wohnen.
Das Baubewilligungsverfahren

Meine Frau und ich planen, ein Haus zu bauen. Wir ziehen zwar einen Planer hinzu, jedoch wollen wir auch selber im Bauprozess tätig werden. Nun fragen wir uns, wie aufwendig und langwierig das Einholen einer Baubewilligung ist.
Ich plane in meinem Garten ein Hochbeet: Muss ich dabei Grenzabstände zum Nachbarn beachten?

Ich plane, in meinem Garten Hochbeete anzulegen. Wie gross muss der Abstand zum Nachbargrundstück für ein Hochbeet sein? Welche besonderen Vorschriften gelten? Verhält es sich mit der Abstandsregelung anders als bei Sträuchern und Bäumen?
Müssen wir dem Nachbarn ein Notwegrecht einräumen?

Mein Nachbar will auf seinem Grundstück ein 2. Haus bauen: Da der Zugang zur Baustelle für ihn kompliziert ist, verlangt er ein Notwegrecht über unseren Garagenvorplatz, was für ihn wesentlich einfacher wäre. Wir sind aber dagegen. Hat er ein Recht auf dieses Notwegrecht? Wie können wir uns wehren? Falls es doch eingeräumt wird, erhalten wir eine Entschädigung?