Kann ich nach Abschluss eines Erbvertrages zu Lebzeiten und auf den Tod hin noch frei über mein Vermögen verfügen?

Oft wird mit einer letztwilligen Verfügung (Testament) oder mittels eines Erbvertrags eine andere Regelung als die gesetzlich vorgesehenen Regelungen getroffen. Beim Erbvertrag verpflichten sich zwei oder mehr Personen vertraglich, ihr Erbe oder einen Anteil gegenseitig oder auf eine bestimmte Art und Weise zu hinterlassen (Art. 494 Abs. 1 ZGB). Der Erbvertrag kann nur mit Einverständnis und Mitwirkung aller Vertragsparteien abgeändert oder aufgehoben werden. Beim Testament hingegen darf die verfügende Person jederzeit einseitig selbst bestimmen, ob sie das Testament wieder aufheben oder ändern möchte.
Häufig stellt sich die Frage, ob die erbvertragliche Verpflichtungen die verfügende Person bei der Verwendung des Vermögens zu Lebzeiten oder auf den Tod hin einschränkt oder nicht.

Vermögen zu Lebzeiten als Erbvorbezug weitergeben

Schon zu Lebzeiten Vermögen an die Nachkommen als Erbvorbezug weiterzugeben, etwa für den Wohnungskauf oder als Heiratsgut, klingt in der Theorie gut, kann jedoch ohne klare Regelungen in einem Erbfall schnell zu Streit unter den Erben führen.

Fallstricke beim Testament – Worauf Sie beim Verfassen unbedingt achten sollten

Testament

Ein Testament ist eine wichtige Entscheidung – oft für die Liebsten, manchmal zur Regelung komplexer Vermögensverhältnisse. Doch viele Testamente sind ungültig, unklar oder veraltet, was später zu Streit unter den Erben führen kann. Dabei lassen sich die häufigsten Fehler mit rechtlicher Beratung leicht vermeiden.

Erben im Konkubinat

Vor rund 100 Jahren standen fast alle ledigen Personen mindestens einmal in ihrem Leben vor dem Altar, um sich das Ja-Wort zu geben. Heute ist es in der Schweiz noch etwa die Hälfte. Dennoch möchten viele Paare, die in einem Konkubinat leben, sich gegenseitig beerben. Was es zu beachten gilt.

Wer erbt vor der Scheidung?

Ist man noch nicht geschieden, sondern lediglich getrennt, bleibt der Ehegatte weiterhin gesetzlicher Erbe. Denn das gesetzliche Erbrecht geht erst mit der Scheidung unter.

Wie wird die Säule 3a erbrechtlich behandelt?

Lange war umstritten, ob Vorsorgeguthaben in der Säule 3a bei einer Bankstiftung in den Nachlass fällt. Klar war hingegen, dass Vorsorgeguthaben bei Versicherungseinrichtungen der Säule 3a nicht in den Nachlass fallen.

Der Testierwille als Voraussetzung zur Errichtung eines Testaments

Testierwille

Grundsätzlich hat die letztwillige Verfügung in eigenhändiger Form durch den Erblasser zu erfolgen. Das ist deshalb so, damit der Wille des Erblassers zum Vorschein kommt, von Todes wegen über sein Vermögen zu verfügen. Allerdings muss der Testierwille in der Regel unabhängig vom Erfüllen der Formvorschriften selbständig geprüft werden (BGer 5A_405/2022 vom 3. April 2023).