Haftung eines stillen Gesellschafters
Im Urteil 4A_342/2023 vom 5. Juni 2024 hält das Bundesgericht fest, dass eine stille Gesellschaft für das Begründen einer solidarischen Haftung nicht ausreicht. Dies gilt auch, wenn das Verhältnis nach aussen bekannt ist.
Sind bei Gesellschaften die Voraussetzungen für die Befreiung von einer Revisionsstellenpflicht nicht erfüllt, so müssen diese eine Revisionsstelle wählen und im Handelsregister eintragen lassen.
Unterlässt eine Gesellschaft diese Wahl und Eintragung, liegt bei der Gesellschaft ein Organisationsmangel vor. Wird dieser Organisationsmangel nicht behoben, so kann die Gesellschaft durch das Gericht aufgelöst werden.
Die Unterscheidbarkeit von Firmen
In seinem Entscheid vom 28. August 2023 klärt das Bundesgericht die Frage nach den Anforderungen an die Unterscheidbarkeit zweier Firmen (BGer 4A_238/2023).
Einsichtsrecht eines Gesellschafters
Gesellschafter einer GmbH haben ein Einsichtsrecht. Art. 802 Abs. 2 OR regelt den Umfang. Was ist davon umfasst?
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Beschluss der Generalversammlung angefochten werden?
In der Aktiengesellschaft gilt das Recht des Stärkeren. Die Generalversammlung fasst Beschlüsse mit der Mehrheit der vertretenen Stimmen (mit Ausnahme besonderer Fälle; OR 703). Die unterlegenen Aktionärinnen und Aktionäre sind der Mehrheit aber nicht schutzlos ausgeliefert.