Haftung eines stillen Gesellschafters

Im Urteil 4A_342/2023 vom 5. Juni 2024 hält das Bundesgericht fest, dass eine stille Gesellschaft für das Begründen einer solidarischen Haftung nicht ausreicht. Dies gilt auch, wenn das Verhältnis nach aussen bekannt ist.

Die Unterscheidbarkeit von Firmen

Unterscheidbarkeit

In seinem Entscheid vom 28. August 2023 klärt das Bundesgericht die Frage nach den Anforderungen an die Unterscheidbarkeit zweier Firmen (BGer 4A_238/2023).