Erhöhung der Altersgrenze für die Unverjährbarkeit von Sexualstraftaten an Kindern
Am 12. September 2024 hat der Nationalrat mit 101 zu 75 Stimmen und 16 Enthaltungen gegen den Willen des Bundesrats dafür gestimmt, dass eine Verjährung von Sexualstraftaten ausgeschlossen ist, wenn das Opfer jünger als 16 Jahre ist. Die aktuelle Altersgrenze liegt bei zwölf Jahren.
Neues Sexualstrafrecht ab dem 1. Juli 2024
Am 1. Juli 2024 trat das neue Sexualstrafrecht unter anderem mit der neuen Definition der Vergewaltigung in Kraft – die wichtigsten Änderungen.
Verwertbarkeit von privat erhobenen aber öffentlich zugänglichen Beweisen im Strafverfahren
Grundsätzlich können Beweise, die von Privatpersonen erhoben werden, in einem Strafverfahren nicht verwendet werden, da die Beweisaufnahme Sache der Strafverfolgungsbehörden darstellt. Sind privat erhobene Beweise jedoch gleichzeitig öffentlich zugänglich, beispielsweise über die sozialen Medien, sind sie grundsätzlich rechtmässig.