Gleichbehandlung der Ehegatten bei gemeinsamer Obhut

Plueschtier

Wird für ein Kind nicht verheiratet aber getrennt lebender Eltern die gemeinsame Obhut gerichtlich festgelegt, so sind die Betreuungszeiten den Ehegatten in Bezug auf die Obhut nicht zwingend im Verhältnis von 50% zu 50% festzulegen.

Vereinheitlichung der Berechnungsmethode bei Unterhaltszahlungen

sikkema

Das Bundesgericht hat in jüngsten Entscheiden diverse Fragen zur Berechnung des Ehegatten- und Kindesunterhalts geklärt. Das Bundesgericht legt neu eine verbindliche Berechnungsmethode fest, von der nur in begründeten Ausnahmen abgewichen werden kann. Zudem thematisiert das Bundesgericht die Frage, wann sich die Ehegatten nach einer Trennung oder Scheidung wieder in die Arbeitswelt eingliedern können und wann von einer «lebensprägenden Ehe» auszugehen ist.