Änderungen im Obligationenrecht ab dem 1. Januar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 treten wichtige Änderungen im Obligationenrecht (OR) in Kraft, die von Parlament und Bundesrat beschlossen wurden. Ziel der Revision ist es, die Rechte von Bauherrinnen und Bauherren bei Mängeln zu stärken und den Schutz von Käufern und Bestellern zu verstärken.
Konkubinatsvertrag

Unverheiratete Paare sind gesetzlich nicht speziell geschützt, wenn sie sich trennen möchten. Sie müssen deshalb selbst Vorkehrungen treffen. Die Ehe bringt verschiedene rechtliche Vorteile mit sich, die im Konkubinat – also in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ohne Trauung – nicht automatisch gelten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Wann gelten diese?

Ob beim Onlinekauf, beim Abschluss eines Handyvertrags oder beim Mietvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) begegnen uns heute fast überall. Doch wann gelten sie tatsächlich und unter welchen Voraussetzungen sind sie verbindlich?
Was ist ein Werkvertrag?

Der Werkvertrag regelt das Verhältnis zwischen einem Unternehmer und einem Besteller. Mit ihm verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Zahlung dafür. Er ist im Obligationenrecht (OR) in Art. 363 ff. geregelt. Der Werkvertrag endet normalerweise mit der Vollendung des Werks.
Werkmängel kurz erklärt

Mängel an Bauwerken sind keine Seltenheit. Deshalb ist es wichtig, dass man in einem solchen Fall rechtzeitig reagiert und allfällige Ansprüche geltend macht. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt und welche Ansprüche können überhaupt entstehen?