Elvira Madleina Falck-Rechtsanwältin-Kanzlei Pilatushof - zugeschnitten
– October 17, 2024

Mediation bei Trennung und Scheidung

Ab Oktober 2024 bietet Frau Elvira Falck gerne Mediationen in der Kanzlei Pilatushof an. Sie hat die Ausbildung Certificate of Advanced Studies (CAS) der Berner Fachhochschule in Grundlagen der Mediation erfolgreich abgeschlossen und wird den Vertiefungsstudiengang Certificate of Advanced Studies (CAS) der Berner Fachhochschule in Familienmediation beginnen. Gerne steht sie für Mediationen, insbesondere für Familienmediationen, bereits zur Verfügung.

Was kann man unter einer Mediation verstehen?

Die Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktlösung. Die Parteien werden unter Anleitung einer neutralen Mediationsperson dabei unterstützt, Lösungen für Ihre Konflikte zu erarbeiten. Die Parteien sollten sich freiwillig für die Mediation entscheiden. Es geht nicht darum, wer Recht oder Unrecht hat, sondern dass schlussendlich eine optimale Lösung für alle Beteiligten vorliegt.

 

Wie läuft eine Mediation ab?

Die Mediation, welche Elvira Falck durchführt, orientiert sich am Berner Phasenmodell. Das heisst: Die Mediation beginnt mit der Vorphase bzw. dem Vorgespräch, bei welchem die Einzelheiten geklärt werden (anwesende Personen, Terminvereinbarungen, Kosten). In der ersten Phase werden die Parteien empfangen, die Mediation erklärt und die Rahmenbedingungen geschaffen. Danach startet die Mediation in die zweite Phase, die Darlegung der Sichtweisen. Beide Parteien erhalten Zeit, sich zum Konflikt zu äussern. Gemeinsam werden die Konfliktthemen gesammelt und priorisiert. In der dritten Phase werden die gesammelten Konfliktthemen vertieft. Es geht in dieser Phase darum, die Bedürfnisse hinter den Positionen herauszuschälen, sich zu verstehen und Klarheit zu verschaffen. In der vierten Phase werden Lösungen ermittelt und diese verhandelt. Und in der fünften Phase werden die Lösungen bewertet und eine gemeinsame Vereinbarung erstellt.

 

Ist eine Mediation für uns geeignet?

Für eine Mediation muss eine gewisse Bereitschaft bestehen, die eigenen Interessen und Bedürfnisse, sowie auch des Gegenübers, wahrnehmen zu wollen. Ansonsten ist sie für jegliche Konflikte in allen Lebensbereichen geeignet (unter Ehegatten, Mitarbeitern, Freunden, Partnern, Erben, Nachbarn, etc.).

 

Kann die Anwaltstätigkeit in das Mediationsverfahren integriert werden?

Nein. Die Mediation schliesst grundsätzlich eine Rechtsberatung während des Mediationsverfahrens aus, da dies die Allparteilichkeit als Mediatorin stören würde. So wird während des Mediationsverfahren dazu geraten, extern anwaltliche Beratungen beizuziehen, soweit dies notwendig erscheint. Sofern es nur allgemeine Rechtsauskünfte sind, werden diese während des Mediationsverfahren, jedoch nur mit Einverständnis beider Parteien, erteilt.

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