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– November 29, 2024

Was Sie bei der Gründung einer Firma vermeiden sollten

Die Gründung einer Firma ist aufwändig und kostet Zeit und Geld. Nicht nur deshalb lohnt es sich, wenn man sich schon vor dem Gründungsprozess Gedanken macht und so nicht vermeidbare Fehler macht, die einem später viel Mühe und Kraft abverlangen, um sie zu korrigieren.

Am falschen Ort Geld sparen

Ein Eintrag im Handelsregister kann eine kostspielige Angelegenheit sein, die sich viele am Anfang einer Gründung aufgrund knapper Geldreserven sparen möchten. Die Investition von ungefähr 300 Franken lohnt sich aber schon deshalb, weil durch den Eintrag im Zentralen Firmenindex bereits ein Vertrauensverhältnis zu potenziellen Kunden entsteht. Weil immer mehr dies tun, damit ein unangenehmes Treffen vermieden werden kann, lohnt es sich, sich als aller erstes einmal zu fragen, welche Rechtsform überhaupt zu seiner Geschäftsidee und Strategie passt.

Die Rechtsformen

In den meisten Fällen einer Firmengründung macht eine juristische Person, also eine AG oder eine GmbH am meisten Sinn, sobald grössere Risiken wie fixe Personalkosten oder der Aufbau eines Warenlagers in Ihrer Geschäftsidee enthalten sind. Das, weil das persönliche Risiko – anders als bei der schnellen und günstigen Einzelfirma – vom geschäftlichen Risiko getrennt wird.

Es ist nicht empfehlenswert, zuerst eine Einzelfirma zu gründen, nur weil diese günstiger ist, und wenn die Ressourcen weiter anwachsen, diese in eine andere Rechtsform überzuführen, weil das umfassende Fachkenntnisse benötigt – was wiederum sehr teuer werden kann.

Hat man nun für sich entschieden, welche Rechtsform am geeignetsten ist, kann die Frage gestellt werden, welchen Namen die Firma tragen soll und ob der gewünschte Name noch verfügbar ist.

Der Firmenname

Zwar bringt es einen gewissen Reiz mit sich, den Namen und das Logo der Firma bereits im Vornherein zu entwickeln, allerdings ist das nicht der richtige Weg. Als erster Schritt sollte immer festgestellt werden, ob die gefragte Firmenbezeichnung firmen- und markenrechtlich noch verfügbar ist und ob sie keinem bereits bestehenden Firmennamen durch Ähnlichkeit in die Quere kommt.

Das kann nur mit einer Namensanfrage bei den Handelsregisterämtern abgeklärt werden. Wird das unterlassen, geht man das Risiko ein, dass diese Arbeit zweimal erledigt werden und dementsprechend auch doppelt bezahlt werden muss.

Finanzierung des Unternehmens durch die Pensionskasse

Viele Gründer greifen für den Start der Selbständigkeit auf ihre Pensionskasse zurück. Das geht aber nur bei der Gründung einer Einzelfirma. Damit die einbezahlten Beiträge herausgegeben werden, muss die Selbständigkeit sowohl von der AHV als auch von der SUVA anerkannt werden. Hierfür braucht man eine sogenannte Selbständigkeitserklärung. Damit man Letztere erhält, muss man nachweisen, dass man in Zukunft an mehrere Kunden Rechnungen stellen wird, ein unternehmerisches Risiko vollständig selber getragen wird und das Unternehmen nicht von einzelnen Kunden abhängig, sondern «quasi selbständig» ist.

Mehrwertsteuer nicht abrechnen

Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als CHF 100’000 erzielen, unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht. Wird zu Beginn noch kein so hoher Umsatz erwirtschaftet, könnte man also auf die Verrechnung der Mehrwertsteuer verzichten. Jedoch sollte man sich dabei überlegen, dass eine fehlende Mehrwertsteuer auf einer Rechnung auf ein sehr kleines Unternehmen schliessen lässt und dies negative Folgen auf das Geschäft an sich haben kann.

Deshalb, und auch weil dann die Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert werden kann, ist es oft ein Fehler, nicht von Anfang bei der Mehrwertsteuer anzumelden.

Bei Fragen oder Anliegen zu Ihrer Firmengründung stehen Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte gerne zur Verfügung.

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