Seit 2013 gilt: Schwerer sexueller Missbrauch an Kindern unter zwölf Jahren verjährt nicht. Bereits im Jahr 2019 versuchte die SVP, die Altersgrenze für den Ausschluss der Verjährung anzuheben. Damals wurde der ähnliche Vorstoss jedoch noch abgelehnt. Hintergrund der Forderung sind die vermehrten Berichte über sexuellen Missbrauch in Zusammenhang mit der römisch-katholischen Kirche.
Die Verjährung soll für Straftaten ausgeschlossen werden, durch die Kinder verletzt oder traumatisiert werden. Der Konsum von Kinderpornografie beispielsweise soll aber immer noch der Verjährung unterstehen.
Mit der Erhöhung der Altersgrenze wird vom Bundesrat entgegnet, dass auch Sexualstraftaten unter jungen Erwachsenen nicht mehr verjähren, bei denen die ältere Person beispielsweise 20 und die jüngere nur wenig unter 16 Jahre alt sei. Das Schutzalter liegt in der Schweiz nämlich bei 16 Jahren, weshalb solche Konstellationen sich an der Grenze des Erlaubten befinden. Justizminister Beat Jans ist deshalb der Meinung, die Alterserhöhung würde über das Ziel hinausschiessen.
Der Bundesrat argumentierte, ab 12 Jahren könne davon ausgegangen werden, dass sich die Opfer der Unrechtmässigkeit der an ihnen ausgeführten Taten bewusst seien. Entsprechend könnten sie diese auch zur Anzeige bringen.
Der Vorstoss geht nun weiter an den Ständerat.
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