Formvorschriften nicht eingehalten
Der häufigste Fehler betrifft die Form des Testaments. In der Schweiz sind gemäss Art. 498 ff. ZGB nur bestimmte Testamentsformen gültig – zum Beispiel das eigenhändige Testament, das:
- vollständig von Anfang bis Ende von Hand geschrieben
- mit Datum und
- eigenhändiger Unterschrift versehen sein muss.
Pflichtteile missachtet
Auch mit einem Testament kann man nicht völlig frei über seinen Nachlass verfügen. Gemäss Art. 471 ZGB stehen bestimmten Angehörigen sogenannte Pflichtteile zu – u. a.:
- Nachkommen: ½ des gesetzlichen Anspruchs
- Ehegatten: ½
Die Pflichtteile dürfen durch Verfügungen des Erblassers nicht unterschritten werden. Wer Pflichtteile verletzt, riskiert deshalb Anfechtungen und langwierige Verfahren. Seit der Erbrechtsrevision 2023 wurden die Pflichtteile reduziert – ältere Testamente sollten daher überprüft werden.
Keine klare Nachfolgeregelung
Unklare Formulierungen wie „meine Kinder sollen alles erben“ führen schnell zu Streit – insbesondere bei mehreren Nachkommen, Patchwork-Familien oder Vermögen im Ausland.
Tipp: Benennen Sie Erben namentlich und regeln Sie auch die Ersatz-Erbfolge für den Fall, dass ein Erbe vorverstirbt.
Veraltetes Testament
Viele Menschen vergessen, ihr Testament regelmässig zu überprüfen – z. B. nach Scheidung, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf oder Firmenbeteiligung. Ein nicht angepasstes Testament kann völlig an der Lebensrealität vorbeigehen und wiederum zu Pflichtteilsverletzungen führen, so dass das Testament wieder anfechtbar wäre.
Tipp: Prüfen Sie regelmässig, ob ihr Testament die aktuelle Situation immer noch wiedergibt.
Falsche Verwahrung
Ein Testament entfaltet nur dann Wirkung, wenn es gefunden und eröffnet wird. Die Verwahrung bei einer Vertrauensperson oder bei der zuständigen Behörde der Wohnsitzgemeinde schützt vor Verlust oder absichtlicher Vernichtung.
Keine Regelung für digitale oder komplexe Vermögenswerte
Bitcoin, Cloud-Daten oder Onlinekonten: Wer digitale Werte besitzt und deren Zugriff nicht regelt, hinterlässt Erben oft ratlos.
Tipp: Machen Sie eine vollständige Vermögensübersicht, inklusive Passwörter und Zugänge.
Fazit: Ein Testament schützt – wenn es richtig gemacht ist
Ein rechtsgültiges, aktuelles und klares Testament verhindert Streit, schützt Ihre Liebsten und setzt Ihren letzten Willen um. Vermeiden Sie Fehler, indem Sie sich rechtlich beraten lassen – insbesondere bei Pflichtteilsregelungen, Patchwork-Konstellationen oder komplexen Vermögenswerten.
Bei Fragen im Bereich Erbrecht stehen Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte sowie Notarinnen und Notaren gerne beratend zur Verfügung.