Zunächst werden Sie es nicht bereuen, wenn Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer Vermieterin einholen, bevor Ihre Wohnung den farbigen Schliff bekommt. Diese kann von ihr zwar ohne Begründung verweigert werden, wurde sie aber einmal erteilt, kann sie im Nachhinein nicht widerrufen werden.
Wenn Sie die Wohnung eines Tages wieder verlassen, kann Ihre Vermieterin dann von Ihnen verlangen, dass Sie die Wohnung wieder in Ihren Originalzustand versetzen – also mit weissen Wänden. Bleiben Ihre Wände nach dem Auszug dennoch farbig, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie die Kosten für Maler übernehmen müssen, die von der Vermieterin beauftragt wurden. Das ist deshalb so, weil das Streichen der Wände in einer anderen Farbe eine Abweichung vom Zustand bei der Übernahme des Mietobjekts darstellt. Demzufolge darf die Vermieterin, falls nicht anders vereinbart, von Ihnen verlangen, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, d. h. die Wand weiss zu streichen.
Weisse Wände bringen neben einer hellen und offenen Wirkung also noch einen weiteren Vorteil – das gute Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Vermieterin bleibt in diesem Punkt gewahrt.
Sollten Sie Fragen zum Thema Mietrecht haben, stehen Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte gerne beratend zur Seite.