Unterhaltskosten Scheidung
– 7. Mai 2025

Kindesunterhalt bei Scheidung oder Trennung – Was gehört zum Unterhaltsbeitrag und was sind ausserordentliche Kosten?

Bei einer Scheidung oder Trennung mit Kindern stellt sich für viele Eltern die Frage: Wer zahlt wie viel Unterhalt – und was genau ist im Betrag enthalten? Der Kindesunterhalt ist in der Schweiz gesetzlich geregelt, birgt aber in der Praxis oft Konfliktpotenzial.

Was ist ein Unterhaltsbeitrag?

Der Unterhaltsbeitrag (auch Alimente genannt) ist die finanzielle Unterstützung, die ein Elternteil – meist derjenige, bei dem das Kind nicht lebt – dem anderen Elternteil zur Deckung des Lebensbedarfs des Kindes zahlen muss.

 

Gesetzliche Grundlage:

Die Pflichten zur Zahlung des Kindesunterhalts ergeben sich aus Art. 276 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Eltern sind verpflichtet, gemeinsam für den Unterhalt des Kindes aufzukommen – sowohl finanziell als auch durch persönliche Betreuung.

 

Wie werden die Unterhaltsbeiträge festgelegt?

Die Höhe der Unterhaltsbeiträge richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

  • Bedarf des Kindes
  • Leistungsfähigkeit der Eltern
  • Betreuungsanteile (Betreuung vs. Barunterhalt)
  • Lebensstandard vor der Trennung

Seit der Revision des Unterhaltsrechts (Art. 285 Abs. 2 ZGB) im Jahr 2017 ist auch der Betreuungsunterhalt geregelt – dieser soll den Elternteil absichern, der das Kind hauptsächlich betreut und deshalb eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten hat. Mehr Infos zur Berechnung der Unterhaltsbeiträge finden Sie auch in unserem Blogbeitrag «Berechnung von Unterhaltsbeträgen bei einer Scheidung«.

 

Was ist im Kindesunterhalt enthalten?

Für die Berechnung des Kindesunterhalts müssen die finanziellen Verhältnisse sämtlicher Familienmitglieder ermittelt werden. Das heisst deren Einkommen und Ausgaben. Folgende Ausgaben des Kindes werden bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt:

  • Grundbetrag
  • Wohnkostenanteil (bemisst sich nach den Wohnkosten des obhutsberechtigten Elternteils)
  • Krankenkassenprämie (Grundversicherung und je nach finanziellen Verhältnissen auch Zusatzversicherung abzgl. einer allfälligen Prämienverbilligung)
  • Ungedeckte Gesundheitskosten
  • Fremdbetreuungskosten
  • Allfällige Schulkosten
  • Steueranteil
  • Je nach Einzelfall können weitere Ausgaben berücksichtigt werden

Der sogenannte Grundbetrag deckt die alltäglichen und regelmässig wiederkehrenden Kosten für das Kind. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes. Für Kinder bis zum 10. Altersjahr wird ein Grundbetrag von CHF 400.00 im Bedarf angerechnet. Ab dem 10. Altersjahr erhöht sich dieser auf CHF 600.00.

Typische Bestandteile des Grundbetrags:

  • Kosten für Nahrung
  • Kleidung und Schuhe
  • Kosmetik und Pflege
  • Freizeit, Sport, Hobbys

Wichtig: Der Grundbetrag basiert meist auf den Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums oder kantonalen Merkblättern.

Der unterhaltsberechtigte Elternteil hat die oben aufgeführten Ausgaben für das Kind mit den vom unterhaltsverpflichteten Elternteil geschuldeten Kindesunterhaltsbeiträgen zu bezahlen.

 

Was gilt als ausserordentliche Kosten?

Ausserordentliche (oder ausserplanmässige) Kosten sind Aufwendungen, die nicht regelmässig anfallen und nicht durch den Kindesunterhalt abgedeckt sind. Solche Kosten können z. B. sein:

  • Zahnarztkosten (z. B. Kieferorthopädie, Zahnspangen)
  • Brillen oder andere medizinische Hilfsmittel
  • Musikunterricht, Instrumente, Sportlager
  • Längere Klassenlager oder Auslandsaufenthalte
  • Kosten für private Aus- oder Weiterbildung
  • Unfallbedingte Behandlungskosten (soweit nicht durch Versicherung gedeckt)

 

Wer trägt die ausserordentlichen Kosten?

Grundsätzlich sind beide Eltern anteilsmässig verantwortlich, entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Üblich ist die hälftige Übernahme der Kosten von beiden Elternteilen nach vorgängiger gemeinsamer Absprache. Je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, kann auch eine andere Regelung getroffen werden. Es ist ratsam die Aufteilung der ausserordentlichen Kosten z. B. im Scheidungsurteil oder einer Unterhaltsvereinbarung explizit zu regeln.

 

Was tun bei Streit über ausserordentliche Kosten?

Immer wieder kommt es in der Praxis zu Konflikten darüber, ob eine Ausgabe „notwendig“ oder „ausserordentlich“ ist – z. B. bei Ausland-Sprachaufenthalten, Therapiekosten oder Sportausrüstung.

Empfehlung:

  • Halten Sie eine klare schriftliche Vereinbarung über ausserordentliche Kosten fest.
  • Stimmen Sie grössere Ausgaben vorher gemeinsam ab.
  • Wenn keine Einigung erzielt wird, kann das Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angerufen werden.

 

Fazit: Klare Regeln schützen alle Beteiligten

Ob Unterhaltsbeitrag oder ausserordentliche Kosten – für geregelte Verhältnisse braucht es klare Vereinbarungen und Transparenz. Lassen Sie sich frühzeitig rechtlich beraten, um Missverständnisse und langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

 

Benötigen Sie Unterstützung bei der Berechnung des Kindesunterhalts oder bei einer Auseinandersetzung über ausserordentliche Kosten?
Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Unterstützung im Bereich Trennung und Scheidung benötigen.

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