Was versteht man unter M&A?
Der Begriff Merger & Acquisition (M&A) steht für Zusammenschlüssen, Käufen und Übernahmen von Unternehmen. Es handelt sich um komplexe Transaktionen, bei denen unter anderem:
- ein Unternehmen ganz oder teilweise verkauft oder übernommen wird,
- zwei Unternehmen fusionieren, oder
- ein Unternehmen sich strategisch an einem anderen beteiligt.
Typischer Ablauf einer M&A-Transaktion
Ein M&A-Prozess besteht aus mehreren Phasen:
1. Vorbereitung
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- Unternehmensbewertung
- Festlegung der Struktur der Transaktion
- Aufbereitung sämtlicher relevanter Unterlagen
2. Due Diligence
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- Gründliche Prüfung des Unternehmens durch den Käufer (unter anderem in den Bereichen Steuern, IP, Recht, etc.)
- Risiken und Haftungsfragen identifizieren
3. Verhandlung & Vertragsabschluss
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- Ausarbeitung und Verhandlung über die Regelungen im Kaufvertrag (bspw. umfassende Garantie- und Haftungsklauseln)
4. Vollzug & Integration
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- Zahlung des Kaufpreises, Übertragung der Anteile oder Vermögenswerte
- Umsetzung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher Schritte
- Integration in bestehende Unternehmensstruktur
- Kommunikation nach aussen
Worauf Sie achten sollten:
Ein erfolgreicher Unternehmensverkauf oder -kauf hängt nicht nur vom Preis ab. Folgende Aspekte verdienen besondere Aufmerksamkeit:
- Steuerliche Folgen
- Haftungsrisiken und Garantien
- Kartellrechtliche Prüfpflichten)
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen
Fazit: Gute Vorbereitung zahlt sich aus
Ob Sie ein Unternehmen verkaufen oder erwerben möchten – eine M&A-Transaktion ist keine Standardangelegenheit. Sie erfordert rechtliche Expertise, Verhandlungsgeschick und ein tiefes Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge.
Unsere Kanzlei begleitet Sie in allen Phasen des M&A-Prozesses – von der ersten Analyse bis zum Closing. Kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung.