Mietzinserhöhung
– 30. Juli 2025

Mietzinserhöhung wegen Kostensteigerungen – Was Vermieter und Mieter wissen müssen

In einem aktuellen Entscheid des Bundesgerichts (BGer 4A_515/2024 vom 3. März 2025) wird die Praxis zu Mietzinserhöhungen bei gestiegenen Unterhaltskosten erneut geschärft. Dabei steht eine zentrale Frage im Raum: Wann sind pauschale Mietzinserhöhungen zulässig – und wann nicht?

Keine pauschale Erhöhung ohne Nachweis

Die Praxis zeigt: Schlichtungsbehörden der Deutschschweiz akzeptieren in der Regel pauschale Mietzinserhöhungen von 0,5–1 % pro Jahr aufgrund der allgemeinen Teuerung. Doch laut Bundesgericht genügt dies allein nicht für eine rechtlich wirksame Mietzinserhöhung.

Im konkreten Fall hatte die Vermieterin eine pauschale jährliche Preissteigerung von 0,5 % geltend gemacht – insgesamt 11 % seit der letzten Mietzinsanpassung. Der Mieter forderte jedoch eine detaillierte, zahlenmässige Begründung. Diese blieb aus, weshalb das Bundesgericht eine Mietzinserhöhung aufgrund der behaupteten Kostensteigerung ablehnte.

 

Zahlen statt Schätzungen

Laut Bundesgericht müssen Vermieter bei einer Mietzinserhöhung wegen gestiegener Unterhaltskosten einen Vergleich der tatsächlichen Kosten vornehmen – idealerweise über eine Fünfjahresperiode. Nur bei erheblichen Schwankungen darf eine pauschale Betrachtung erfolgen. Eine allgemeine Berufung auf den Landesindex der Konsumentenpreise reicht nicht aus.

Auch wertvermehrende Investitionen müssen genau beziffert werden. Im vorliegenden Fall anerkannte der Mieter zwar einen Renditezuschlag von 2 % über dem Referenzzinssatz – dennoch resultierte aufgrund des gesunkenen Hypothekarzinses am Ende sogar eine Mietzinsreduktion auf CHF 798.05 ab Juli 2021.

 

Fazit: Transparenz schafft Rechtssicherheit

Dieses Urteil ist für Vermieter und Mieter gleichermassen wegweisend. Es zeigt: Wer eine Mietzinserhöhung plant, sollte diese sorgfältig dokumentieren und transparent begründen – besonders bei gestiegenen Kosten. Gleichzeitig stärkt es die Position von Mietern, die eine fundierte Erklärung für Preisanpassungen verlangen dürfen.

 

Tipp für Vermieter: Erstellen Sie eine detaillierte Kostenaufstellung, wenn Sie eine Erhöhung planen. Pauschale Aussagen können nicht nur rechtlich ungenügend sein, sondern auch das Vertrauen in die Mietbeziehung belasten.

Für weiterführende Beratung oder Fragen rund um Mietrecht und Mietzinsgestaltung stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte gerne zur Verfügung.

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