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– Dezember 12, 2024

Pflicht zur Interessenabwägung

Bei jedem Bauprojekt ist es notwendig, die verschiedenen Interessen sorgfältig abzuwägen – das gilt auch für Vorhaben, die auf den ersten Blick unproblematisch wirken. Oft müssen dabei öffentliche Interessen wie Landschaftsschutz oder Energieversorgung gegeneinander abgewogen werden.

Das wird besonders relevant, wenn Dritte Einsprache erheben. Wenn diese Abwägung nicht gründlich gemacht wurde, muss mit der Aufhebung einer angefochtenen Baubewilligung gerechnet werden.  Bauprojekte werden dadurch verzögert, was für Behörden und Bauherren teuer und ärgerlich ist.

Ein Beispiel ist das Bundesgerichtsurteil vom 17. Juni 2024 zum Gestaltungsplan „Südhang“ in Grenchen. Dabei wurde der gesetzliche Waldabstand reduziert, ohne die Folgen für den Waldschutz oder alternative Bauanordnungen zu prüfen. Auch private Anliegen wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Das Gericht kritisierte die ungenügende Abwägung durch die Gemeinde und das Verwaltungsgericht und wies den Fall an die Gemeinde zurück. Sie muss jetzt alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen genau prüfen.

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, auch weitere öffentliche oder vermeintlich geringfügige private Anliegen ernst zu nehmen und in die Entscheidung einzubeziehen. Das mag zwar aufwändig sein, ist aber notwendig, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.

Bei Anliegen im Bereich Planungs- und Baurecht stehen Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte gerne zur Verfügung.

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