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– Dezember 6, 2024

Rückzonungen

Im Kanton Luzern sind zahlreiche Gemeinden verpflichtet, ihre überdimensionierten Bauzonen zu verkleinern, um den Anforderungen des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes zu entsprechen. Grundstückseigentümer, die keine Bauprojekte realisiert haben, riskieren somit den Verlust ihres „Baustatus“.

Einsprachen gegen die Rückzonung haben dazu geführt, dass einige Gemeinden ihre Bauzonen nicht ausreichend verkleinerten. Die Einsprachen wurden teilweise durch Gemeindeversammlungen oder Abstimmungen an der Urne gutgeheissen, was die Behörden zu einer erneuten Anpassung der Zonenplanrevision verpflichtet.  Als Folge der verweigerten Genehmigung durch den Regierungsrat zogen in der Gemeinde Rickenbach (LU) betroffene Grundeigentümer bis vor das Bundesgericht.

In seinen Urteilen dazu unterstreicht das Bundesgericht die hohe Bedeutung des öffentlichen Interesses an der Rückzonung, das in der Regel das private Interesse an der Beibehaltung der ursprünglichen Bauzonengrösse überwiegt. Im Ergebnis bestätigte es deshalb die Rückzonungen.

Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist wichtig, da gesetzliche Änderungen weitreichende Auswirkungen auf private Grundstückseigentümer haben können.

Bei Fragen oder Anliegen im Bereich Baurecht stehen Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte gerne zur Verfügung.

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