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– Januar 3, 2025

Schlüsselverlust bei einer Mietwohnung

Sie kommen nach Hause und stehen vor verschlossenen Türen. Vielleicht haben Sie den Schlüssel im Bus liegen lassen oder er ist Ihnen aus der Jackentasche gefallen. Doch was gilt es in dieser Situation zu tun und wer kommt für die Kosten auf?

Bei einer späteren Rückgabe der Mietsache müssen alle erhaltenen Schlüssel zurückgegeben werden. Informieren Sie daher die Vermieterin, in häufigen Fällen die Verwaltung, zeitnah. Diese organisiert einen Ersatzschlüssel oder stellt Kontakt zu einem Schlüsseldienst her. Viele Verwaltungen arbeiten mit einem Schlüsseldienst zusammen, fragen Sie daher zuerst dort nach, um an einen seriösen Anbieter zu gelangen.

Besitzen Sie eine Hausratversicherung kommt diese im Falle eines Diebstahls für die Kosten des Ersatzes auf. Ist der Schlüssel anderweitig abhandengekommen, muss die Mieterin selber für die Kosten aufkommen. Jedoch muss in den meisten Fällen nicht direkt das ganze Schliesssystem der Türe ersetzt werden, da ein Schlüssel allein keine Rückschlüsse auf die allfällige Wohnung zulässt.

Ist der Schlüssel zusätzlich mit der Adresse versehen, beispielsweise mit einem Anhänger, oder lassen mit dem Schlüssel verlorenen persönliche Dokumente Rückschlüsse auf den Wohnort zu, muss jedoch das Schloss ausgewechselt werden. Für einen solchen Schlüsselverlust übernimmt die Privathaftpflichtversicherung in gewissen Fällen jedoch die Kosten.

Fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung nach, ob die Kosten von ihnen übernommen werden.

Ausserdem wird in der paritätischen Lebensdauertabelle die Lebensdauer für Schliesszylinder und Schlüssel auf 20 Jahre festgelegt. Ist Ihr Schloss bzw. Ihr Schlüssel bereits älter als 20 Jahre, kann es sein, dass die Vermieterin aufgrund des Alters einen Teil der Kosten tragen muss.

Bei Anliegen im Bereich Mietrecht stehen Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte gerne beratend zur Verfügung.

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