Schulden entstehen oft schnell, doch die Betroffenen tragen häufig ein Leben lang die Folgen. Jetzt reagiert der Bundesrat auf zwei parlamentarische Vorstösse und plant eine Reform des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Ziel ist es, die Restschuldbefreiung einzuführen – ein Modell, das in vielen Nachbarländern längst üblich ist. Dadurch könnten Betroffene einen Teil ihrer Schulden dauerhaft loswerden.
Nach aktuellem Recht ist dies jedoch noch nicht möglich. Wer Privatkonkurs anmeldet, kann seine Schulden nicht loswerden. Die Gläubiger erhalten für den nicht gedeckten Teil ihrer Forderungen einen Verlustschein. Die Schuldner müssen mit dem Existenzminimum auskommen und können erneut betrieben werden, sobald sie wieder über Vermögen verfügen. Der Privatkonkurs verschafft dem Schuldner eine Art Verschnaufpause.
Dieser ständige Druck kann zu gesundheitlicher Belastung und Gesundheitskosten führen. Und wer ist schon motiviert, mehr zu verdienen oder beruflich wieder Fuss zu fassen, wenn ihm alles wieder weggenommen wird?
Der Bundesrat schlägt dem Parlament zwei neue Sanierungsverfahren vor.
Vereinfachtes Nachlassverfahren: Schuldner mit regelmässigem Einkommen können einen Teil ihrer Schulden durch einen Vergleich erlassen bekommen, sofern die Mehrheit der Gläubiger und das Gericht zustimmen. Der Vergleich ist auch für nicht zustimmende Gläubiger bindend.
Konkursrechtliches Sanierungsverfahren: Bei hoffnungsloser Überschuldung müssen Schuldner drei Jahre lang ihr gesamtes verfügbares Einkommen an die Gläubiger abgeben und regelmässige Einkommensbemühungen nachweisen. Nach vollständiger Erfüllung der Pflichten werden verbleibende Schulden erlassen.
Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind unter anderem Bussen und Unterhaltszahlungen.
Wer einmal von seinen Schulden befreit wurde, kann für die nächsten zehn Jahre keine erneute Restschuldbefreiung beantragen. Ausserdem gilt, sollte jemand plötzlich zu Vermögen gelangen, namentlich im Lotto gewinnen oder erben, kann dieses Vermögen noch bis zu fünf Jahre nach dem Schuldenabbau zur Begleichung der Forderungen verwendet werden.
Wann das Parlament über die neue Restschuldbefreiung entscheiden wird, ist noch unklar.
Bei weiteren Anliegen oder Fragen bezüglich Schulden stehen Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte zur Verfügung.