erbrecht
– März 3, 2021

Tiefere Pflichtteile im Erbrecht

Modernisierung des fast hundertjährigen Erbrechts: Erblasser können künftig über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen. Das wurde in der Wintersession 2020 des Schweizer Parlaments festgelegt. Was heisst das genau?

Den Kindern steht heute vom gesetzlichen Erbteil drei Viertel als Pflichtteil zu. Mit einem überlebenden Ehegatten wird dieser Anspruch hälftig geteilt.

Neu wird der Pflichtteil der Kinder auf die Hälfte reduziert. Der Pflichtteil der Eltern wird gestrichen.  Der Pflichtteil des Ehepartners oder des eingetragenen Partners wird bei der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs belassen.

Erfolgt bis am 10. April 2021 kein Referendum, tritt die Gesetzesänderung am 1. Januar 2023 in Kraft.

Haben Sie Fragen zum Thema Erbrecht? Wir beraten Sie gerne.

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