Lebensdauertabelle
– März 11, 2024

Überarbeitete Lebensdauertabelle ab dem 1. Februar 2024

Seit dem 1. Februar 2024 gelten neue Lebensdauern für einzelne Einrichtungen in Wohn- und Geschäftsräumen. Die Lebensdauertabellen wurden gemeinsam vom Hauseigentümerverband (HEV) und des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) überarbeitet. 

Die in der Tabelle angegebene Lebensdauer von Einrichtungen in Wohn- und Geschäftsräumen stützt sich auf Durchschnittswerte für mittlere Material- und Arbeitsqualitäten bei normaler und durchschnittlicher Nutzung durch die Mieterschaft.  

Bei der Lebensdauertabelle handelt es sich um eine Orientierungshilfe der wichtigen Verbände der Immobilien- und Versicherungsbranche. Sie kann beispielweise zur Berechnung von Forderungen der Vermieterschaft gegenüber der Mieterschaft wegen übermässiger Abnützung am Ende des Mietverhältnisses dienen. 

Bei der Revision wurden neuere Entwicklungen und bisherige Erfahrungen mit bestehenden Einrichtungen mitberücksichtigt. Auch wurde der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) miteinbezogen, der die Lebensdauertabelle ebenfalls empfiehlt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass vereinbarte Entschädigungen zwischen Mieterschaft und Vermieterschaft für Mängel, die durch die Mieterschaft entstanden sind, auch von ihrer Haftpflicht- oder Hausratversicherung übernommen werden. Schlichtungsbehörden und Gerichte stellen in Streitfällen auch auf die Lebensdauertabelle ab.  

Die überarbeitete Tabelle trat am 1. Februar 2024 in Kraft und ist hier (verlinkt) erhältlich. Wie hoch die Lebensdauer einzelner Einrichtungen ist, können Sie auch über die Webseiten der beiden Verbände kostenlos abfragen (zum MV; zum HEV, ebenfalls verlinkt). 

Bei Fragen zum Mietrecht stehen Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte gerne beratend zur Seite. 

Facebook
Twitter
LinkedIn
XING