Trennung
– August 10, 2021

Unterschied Trennung und Scheidung – Was muss geregelt werden?

Das Ende einer Ehe ist zumeist ein sehr emotionaler Prozess. Nachfolgend zeigen wir auf, welche Regelungsmöglichkeiten es gibt, wenn der gemeinsame Haushalt aufgelöst wird.

Trennung

Trennen sich Ehegatten, kann die Auflösung des gemeinsamen Haushaltes mit einer einvernehmlichen Trennungsvereinbarung oder mit einem Eheschutzverfahren gerichtlich geregelt werden. Dabei werden insbesondere folgende Punkte für die Dauer des Getrenntlebens thematisiert:

  • Trennungsdatum
  • Nutzung und Gebrauch der ehelichen Liegenschaft oder Wohnung (inkl. Mobiliar/Inventar)
  • allenfalls Nutzung und Gebrauch der Fahrzeuge
  • Ehegattenunterhalt
  • Obhut und Besuchsrecht der Kinder
  • Kindesunterhalt
  • allenfalls Gütertrennung (kann nur das Gericht anordnen oder notariell beurkundet werden)

 

Sind sich die Ehegatten betreffend die Folgen der Auflösung des gemeinsamen Haushaltes einig, kann eine Trennungsvereinbarung erstellt werden. Für diese Vereinbarung braucht es grundsätzlich keine Genehmigung des Gerichts. Haben die Ehegatten jedoch gemeinsame minderjährige Kinder, sind die Regelungen betreffend die Kinderbelange gerichtlich zu genehmigen. Die Vereinbarung betreffend Ehegattenunterhalt braucht grundsätzlich eine gerichtliche Genehmigung. Auch aussergerichtliche Vereinbarungen betreffend Unterhalt sind verbindlich, solange kein Ehegatte an das Gericht gelangt.

Sind sich die Ehegatten hingegen nicht einig, kann ein Ehegatte beim Gericht am jeweiligen Wohnsitz ein sogenanntes Eheschutzgesuch einreichen. Bei diesem Gesuch können Unterhaltsbeiträge rückwirkend für ein Jahr geltend gemacht werden.

 

Scheidung

Bei einer Scheidung ist zwar zwingend ein Gerichtsverfahren notwendig, sind sich die Ehegatten aber hinsichtlich aller Scheidungsnebenfolgen einig, so kann dem Gericht eine Vereinbarung zur Genehmigung eingereicht werden. Besteht keine Einigkeit, so kann nach Ablauf der zweijährigen Trennungsfrist oder bei Unzumutbarkeit der Ehe eine Scheidungsklage am Wohnsitz eines Ehegatten eingereicht werden. Wer für diese Dauer (Trennung bis Rechtskraft der Scheidung) die Folgen regeln möchte, dem stehen die obengenannten Möglichkeiten unter dem Titel „Trennung“ zur Verfügung. Bei einer Scheidung können bzw. müssen folgende Punkte geregelt werden:

  • nachehelicher Unterhalt (inkl. Vorsorgeunterhalt)
  • güterrechtliche Auseinandersetzung (Aufteilung der Aktiven und Passiven inkl. Liegenschaft)
  • Vorsorgeausgleich (Aufteilung Guthaben der 2. Säule)
  • Sorgerecht, Obhut und Besuchsrecht der Kinder
  • Kindesunterhalt

 

Die vorhergenannten Punkte werden ausschliesslich bei der Scheidung definitiv geregelt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ob bei Trennung oder Scheidung, als spezialisierte Anwälte unterstützen wir Sie bei einer einvernehmlichen Lösung oder vertreten Sie in einem Gerichtsprozess, sollte ein solcher notwendig sein.

Kontaktieren Sie uns – Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen das mögliche Vorgehen.

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