Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholsucht
– 21. Januar 2026

Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit bei Alkoholsucht – Anspruch auf Lohnfortzahlung

Alkoholsucht kann schwerwiegende Folgen haben – gesundheitlich, privat und beruflich. Doch wie ist die rechtliche Lage, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Alkoholabhängigkeit arbeitsunfähig wird und den Führerausweis abgeben muss? Muss der Arbeitgeber weiterhin Lohn bezahlen? Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichts schafft Klarheit.

Der Fall: Servicetechniker mit Alkoholsucht

Ein seit vielen Jahren angestellter Servicetechniker verursachte im September 2022 einen Verkehrsunfall in alkoholisiertem Zustand. Ihm wurde der Führerausweis entzogen, was strafrechtliche Folgen hatte. Kurz darauf wurde bei ihm eine schwere Alkoholabhängigkeit diagnostiziert. Ein Arzt erklärte ihn aufgrund der Alkoholabhängigkeit für vier Monate vollständig arbeitsunfähig.

Ende Januar 2023 lösten die Parteien das Arbeitsverhältnis mittels einer Aufhebungsvereinbarung gemeinsam auf. Nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses verlangte der Arbeitnehmer noch ausstehende Lohnzahlungen. Die Arbeitgeberin wehrte sich und argumentierte, die Arbeitsunfähigkeit sei, neben der unverschuldeten Alkoholsucht, auch selbstverschuldet, da der Angestellte wissentlich und willentlich im alkoholisierten Zustand im Auto gefahren sei, was den Führerausweisentzug verursacht habe.

 

Gesetzliche Grundlage: Art. 324a OR

Nach Art. 324a OR hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er ohne eigenes Verschulden aus persönlichen Gründen wie Krankheit oder Unfall an der Arbeitsleistung verhindert ist. Entscheidend ist dabei nicht die Krankheit an sich, sondern die Arbeitsunfähigkeit, die daraus entsteht.

 

Entscheidung des Bundesgerichts

Das Bundesgericht stellte klar: Alkoholsucht ist eine Krankheit – und bei einer fortgeschrittenen Abhängigkeit grundsätzlich unverschuldet, wobei die Besonderheiten des Einzelfalls beurteilt werden müssen. Entscheidend ist, dass sich die Sucht über Jahre entwickelt hatte.

Sind mehrere Gründe für eine Arbeitsverhinderung vorhanden, ist für den jeweiligen Zeitraum der Grund für die Verhinderung zu prüfen und ob der jeweilige Grund verschuldet oder unverschuldet ist. Das Bundesgericht urteilte, dass der Unfall und der Führerausweisentzug keine eigenständigen Ursachen waren, sondern Folgen derselben Krankheit, nämlich der schweren, unverschuldeten Alkoholabhängigkeit. Es lag somit nur eine einzige Ursache der Arbeitsunfähigkeit vor.

Ergebnis: Der Arbeitnehmer hatte Anspruch auf Lohnfortzahlung, obwohl er den Führerausweis verloren hatte.

 

Bedeutung für die Praxis

Dieses Urteil (BGer 4A_221/2025 vom 11. September 2025) ist wegweisend. Es beurteilt die umstrittene Frage, ob Unfälle, die infolge einer Sucht passieren, unverschuldet gelten. Eine ausgeprägte Sucht gilt grundsätzlich als unverschuldet, was jedoch im Einzelfall genau zu prüfen ist. Der Unfall und der Führerausweisentzug galten im vorliegenden Fall als Folge daraus.

 

Sollten Sie Fragen im Bereich Arbeitsrecht haben, stehen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Pilatushof AG gerne beratend zur Seite.

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