Frühwarnzeichen für eine drohende Insolvenz
Ein Konkurs kommt selten überraschend – oft kündigen sich finanzielle Probleme durch bestimmte Signale an:
- Verzögerte oder ausbleibende Lohnzahlungen
- Verzögerungen bei Zahlungen an Lieferanten oder offene Betreibungen
- Zu wenig Arbeit
Ihre Rechte bei Minusstunden und Arbeitsausfällen
Wird die Arbeit knapp oder ordnet die Arbeitgeberin Minusstunden an? Viele Firmen versuchen in Krisenzeiten, Kosten kurzfristig zu senken.
Das sagt das Gesetz:
- Vom Arbeitgeber angeordnete Minusstunden sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zulässig.
- Gemäss Art. 324 OR ) hat die Arbeitgeberin den Lohn grundsätzlich auch dann zu bezahlen, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen keine Arbeit zuweisen kann (sogenannter Annahmeverzug).
- Die Verpflichtung, die Minusstunden nachzuholen, ist ebenfalls unzulässig.
Was Sie tun können:
- Bieten Sie Ihre Arbeitsleistung ausdrücklich an – idealerweise schriftlich. So bleiben Ihre Lohnansprüche bestehen.
Lohn bleibt aus: Ihre Rechte und Schritte
Wenn der Lohn nicht oder verspätet eintrifft, ist rasches Handeln entscheidend. Lassen Sie sich nicht mit Versprechungen abspeisen
Ihre Möglichkeiten:
Zahlungsverzug mahnen
Fordern Sie den ausstehenden Lohn schriftlich ein und setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 5–10 Tage).
Sicherheiten verlangen
Sie dürfen für künftige Löhne Sicherheiten fordern, z. B. eine Bankgarantie (Art. 337a OR).
Arbeit verweigern
Bleibt der Lohn aus, dürfen Sie die Arbeit niederlegen – nach schriftlicher Androhung und Zahlungsfristansetzung
Fristlose Kündigung bei Zahlungsunfähigkeit
Unter Umständen kann sogar eine fristlose Kündigung Ihrerseits erfolgen. Die Voraussetzungen sind aber sehr streng – lassen Sie sich dazu am besten beraten.
Betreibung einleiten
Für offene Löhne können Sie beim zuständigen Betreibungsamt Betreibung einleiten. Dies verschafft Ihnen ggf. eine bessere Position bei den Lohnforderungen – insbesondere bei einem Konkurs.
Konkurs des Arbeitgebers: Was nun?
Wird das Konkursverfahren eröffnet, haben Arbeitnehmende unter Umständen Anspruch auf Leistungen der Insolvenzentschädigung durch die Arbeitslosenversicherung.
Tipp: Melden Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Arbeitslosenkasse. Weitere Informationen bietet auch das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft).
Fazit: Ihre Rechte kennen und frühzeitig handeln
Ob verspäteter Lohn, plötzlicher Stellenabbau oder drohender Konkurs – für Arbeitnehmende ist schnelles, informiertes Handeln entscheidend. Es sind zudem diverse Stolpersteine vorhanden. Wahren Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor die Situation eskaliert.
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei ausstehendem Lohn oder einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsunfähigkeit?
Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung wenn Sie Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen.