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– Dezember 15, 2021

Werden eingetragene Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren nach dem Inkrafttreten der „Ehe für alle“ automatisch in Ehen umgewandelt?

Am 26. September 2021 hat die Schweiz über die Ehe für alle abgestimmt und die Neuregelung mit 64.1% der Stimmen angenommen. Am 1. Juli 2022 wird das neue Gesetz in Kraft treten. Nun stellt sich die Frage, ob die bereits eingetragene Partnerschaft automatisch in eine Ehe umgewandelt wird.

Dies ist nicht der Fall, denn dafür braucht es eine Erklärung beim Zivilstandsamt. Die Erklärung kann jederzeit abgegeben werden. Dazu müssen beide Partner persönlich auf dem Zivilstandsamt erscheinen, ihre Personalien und die eingetragene Partnerschaft mit Dokumenten belegen und eine Umwandlungserklärung unterschreiben. Dies kann nach Wunsch auch wie bei einer Hochzeit vor zwei Zeugen in einem Traulokal geschehen. Als Folge wird der Zivilstand dann auf „verheiratet“ geändert.

Dies bildet lediglich eine Möglichkeit, es besteht keine Pflicht darauf, die eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln, wenn man das nicht möchte. Allerdings können nach Inkrafttreten der Ehe für alle keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden.

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