Dies ist nicht der Fall, denn dafür braucht es eine Erklärung beim Zivilstandsamt. Die Erklärung kann jederzeit abgegeben werden. Dazu müssen beide Partner persönlich auf dem Zivilstandsamt erscheinen, ihre Personalien und die eingetragene Partnerschaft mit Dokumenten belegen und eine Umwandlungserklärung unterschreiben. Dies kann nach Wunsch auch wie bei einer Hochzeit vor zwei Zeugen in einem Traulokal geschehen. Als Folge wird der Zivilstand dann auf „verheiratet“ geändert.
Dies bildet lediglich eine Möglichkeit, es besteht keine Pflicht darauf, die eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln, wenn man das nicht möchte. Allerdings können nach Inkrafttreten der Ehe für alle keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden.