Kontaktformular für SVIT Mitglieder

Konditionen

Mitglieder des SVIT Zentralschweiz haben Anspruch auf vier Erstauskünfte pro Verbandsjahr – limitiert auf eine Rechtsfrage bzw. Rechtsgebiet. Weitere Auskünfte werden verrechnet (Honoraransatz: CHF 300.– / Stunde).

Die erste Kontaktaufnahme pro Rechtsfrage über untenstehendes Kontaktformular ist zwingend notwendig. Sie werden innerhalb von zwei Werktagen von einer zugewiesenen Rechtsanwältin/einem zugewiesenen Rechtsanwalt der Kanzlei Pilatushof telefonisch oder per E-Mail kontaktiert.

Weiterführende Beratungen aufgrund der Erstauskunft können mit dem zuständigen Rechtsanwalt/ der zuständigen Rechtsanwältin der Kanzlei Pilatushof direkt vereinbart werden (Mandatsbasis im Ermessen des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin).