Im Kanton Luzern sind zahlreiche Gemeinden verpflichtet, ihre überdimensionierten Bauzonen zu verkleinern, um den Anforderungen des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes zu entsprechen. Grundstückseigentümer, die keine Bauprojekte realisiert haben, riskieren somit den Verlust ihres „Baustatus“.