Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Ob Körperverletzung oder Ehrverletzung, Steuerbusse oder Geschwindigkeitsübertretung – jede und jeder kann unmittelbar in eine strafrechtlich relevante Situation geraten. Wollen Sie Strafanzeige erstatten oder brauchen Sie eine Verteidigung? Mit einer aufmerksamen Sachverhaltsermittlung und verständnisvollen Rechtsberatung begleiten Sie unsere Anwälte für Strafrecht gerne durch das zeitlich regelmässig längerdauernde und auch emotional geprägte Strafverfahren. Als besonderen Bereich bieten wir die Rechtsberatung und Prozessführung in der Opferhilfe an, wobei wir ausschliesslich Personen vertreten, welche sich als Privatklägerschaft konstituieren.
Weitere Spezialgebiete sind Steuer-, Strassenverkehrs- und Verwaltungs-Strafverfahren, in denen wir die beschuldigten Personen gegenüber der Staatsanwaltschaft und anderen staatlichen Behörden kompetent vertreten. Es ist unser Ansporn, für Sie eine im Verhältnis zum Tatbestand möglichst milde Strafe bzw. Busse zu erreichen. Für Ihre (Freiheits-) Rechte setzen wir uns gewissenhaft ein.
Wir betreuen Ihren Strafrechtsfall verständnisvoll und gewissenhaft.
Strafrecht: Fragen und Antworten
Einen Strafantrag stellen kann jede Person oder deren gesetzlicher Vertreter, welche durch die Straftat verletzt worden ist. Der Strafantrag ist bei einem Polizeiposten oder der Staatsanwaltschaft schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu geben. Das Antragsrecht erlischt nach Ablauf von drei Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem der antragsberechtigten Person der Täter bekannt wird. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Antrag und Begründung der Strafanzeige zu formulieren.