
Änderungen im Obligationenrecht ab dem 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 treten wichtige Änderungen im Obligationenrecht (OR) in Kraft, die von Parlament und Bundesrat beschlossen wurden. Ziel der Revision ist es, die Rechte von Bauherrinnen und Bauherren bei Mängeln zu stärken und den Schutz von Käufern und Bestellern zu verstärken.




