Gegenstand einer Beglaubigung ist die amtliche Bescheinigung der Echtheit einer Unterschrift oder der Übereinstimmung einer Abschrift oder einer Kopie mit einem Original. Beglaubigungen werden folglich von einem Notar oder einer hierzu ermächtigten Behörde vorgenommen. Der konkrete Beglaubigungstext ist kantonal und international sehr unterschiedlich geregelt.
Unser Notar steht Ihnen in sämtlichen Belangen wie Beglaubigungen von Unterschriften, von Kopien, von Abschriften und von Auszügen, gerne zur Verfügung.