Ich hatte einem Makler einen Auftrag für den Verkauf einer Wohnung gegeben. Da der Erfolg ausblieb, habe ich selbst Inserate geschaltet. Dies, mit Erfolg. Der Käufer hatte früher beim Makler eine Verkaufsdokumentation angefordert. Im Vertrag stand, dass die Provision auch geschuldet ist, wenn ein vom Makler «bearbeiteter Kunde» der Käufer ist.
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